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Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz / Art. 15 DSGVO (Auskunft an den Betroffenen)

Zur eindeutigen Identifizierung neben Ihren persönlichen Daten, benötigen wir Ihre Ausweiskopie.
Achten Sie bitte darauf, alle Bereiche zu schwärzen, außer Ihren Namen und Ihre Anschrift. Auch wenn dies mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, müssen wir Sie eindeutig identifizieren können, um die gewünschte Auskunft zu erteilen.
Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz
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